Gem. Prüfungsordnung des JGHV soll die Bringtreue-prüfung die besondere Zuverlässigkeit des Gebrauchs-hundes im Bringen festgestellt werden. Dies beweist der Hund dadurch, dass er kaltes Wild, welches er zufällig und ohne jeden Einfluss seines Führers findet, aufnimmt und seinem Führer bringt.